CDU Stadtverband Seesen

Mehr Geld und schnellere Durchführung beim Hochwasserschaden

Gute Nachricht für alle Hochwassergeschädigten. Nunmehr ausgestattet mit der Mehrheit im Landtag, kann die CDU ihre Forderungen beim Hochwasserschaden in den Landkreisen Goslar, Wolfenbüttel und Hildesheim durchsetzen

Wurden bislang für einen Nachtragshaushaltsplan, der in der kommenden Woche im Landtag beschlossen werden wird, 25 Mio. Euro veranschlagt, so gehen die Fraktionen von CDU und FDP davon aus, dass ein Betrag von 35 Mio. – 40 Mio. Euro notwendig ist.

Dazu CDU-Landtagsabgeordneter Rudolf Götz: „Ich freue mich, dass auch bei uns Rhüden und Bornhausen schneller, umfassender und besser geholfen werden kann! Die Mehrheitsverhältnisse in Hannover haben gewechselt. Jetzt habe ich den notwendigen Einfluss!“

In einem entsprechenden Entschließungsantrag, der weitgehend von den Landtagsabgeordneten Frank Oesterhelweg und Rudolf Götz formuliert wurde, soll die Soforthilfe über die Wohnsitzkommunen schnell und unbürokratisch abgewickelt werden. Sprich: Keine langen Wege über irgendwelche Regierungsbüros, dem NLWKN oder Ministerien in Hannover. Die Kommunen vor Ort können am besten einschätzen, wer und wie geschädigt ist.

In unserer Region haben die Städte, Bad Harzburg, Goslar, Seesen und Langelsheim große Schäden an ihren Straßen und Brücken und auch Einrichtungen, wie bei uns der Kindergarten und die Sporthalle in Rhüden. Hier muss das Land, mit den entsprechenden Mitteln versehen, auch schnell und nachhaltig helfen.

Mit einem Forderungskatalog wird die amtierende Landesregierung nachdrücklich und entschieden zu einem entsprechenden Handeln beauftragt.

Gerade die Unterstützung durch den Fraktionsvorsitzenden Björn Thümler und dem Ministerpräsidentenkandidaten der CDU, Bernd Althusmann, machen dieses schnelle Vorgehen möglich. Beide haben in allen ihren Statements immer wieder zuerst benannt, dass der Nachtragshaushaltsplan für die Hochwassergeschädigten Priorität genießt.

Aber nicht nur die Soforthilfe, sondern die ins Auge zu fassenden Veränderungen im Hochwasserschutz, hat die CDU formuliert. Ein Blick in die Jahresabschlüsse der abgelaufenen Haushalte in Niedersachsen hat ergeben, dass die eingeplanten Mittel für den Binnenhochwasserschutz nicht abgerufen wurden. So wurde 2015 statt der möglichen 10,7 Mio. Euro nur hierfür 5,5 Mio. ausgegeben. Das bedeutet, mögliche Schutzmaßnahmen wurden fast halbiert. Da ist es kein Wunder, dass beispielsweise der Bau einer Talsperre/Rückhaltebeckens in Bornhausen nicht ermöglicht wurde. Zuständig ist das Umweltministerium. Eine Verzögerung von wichtigen Hochwasserschutzplanungen ist mit diesen Haushaltszahlen offensichtlich belegbar.

In ihrem Antrag fordert nun die Mehrheit im Niedersächsischen Landtag alle in Planung befindlichen Projekte zu benennen und schnellstens für die Realisierung die entsprechenden Mittel im Rahmen eines Masterplanes zu dokumentieren. Damit einhergehend müssen die Mittel für den Hochwasserschutz im Binnenland erhöht werden. Ziel muss es sein, jetzt schnell anzufangen, um alles bis 2021 bauen zu können.

Es liegen genügend Planungen und schnell abzuschließende Planfeststellungsverfahren (z. B. Talsperre Bornhausen) vor. Verschleppungen und Verzögerungen durch viele Eingaben können nicht mehr akzeptiert werden. Der Schutz des Menschen bei Hochwasser hat Vorrang.

Zur Beschleunigung besteht die Möglichkeit, mit externen Büros schneller zu Projektabschlüssen zu kommen.

Ständig wird bei Hochwasserschäden durch die Politik der oft fehlende Versicherungsschutz thematisiert. Es ist dringend erforderlich, dass mit den großen niedersächsischen Versicherungen, nämlich der VGH und der Öffentlichen Versicherung Braunschweig, eine Regelung getroffen wird, um allen potenziellen Schadensopfern Unterstützung zu geben. Dieses Thema bleibt wichtig. Hier muss man dran bleiben. Die Betroffenen erwarten nach vollmundigen Erklärungen Verbesserungen.

Leider hat der Naturschutz in den vergangenen Jahren bei der Frage der Unterhaltung der Gewässer Vorrang erhalten. Im Interesse der Menschen vor Ort muss gelten: Ordnungsgemäßer Wasserabfluss muss gewährleistet bleiben, da dürfen neu entstehende Anschwemmbiotope Unterhaltungsmaßnahmen nicht im Wege stehen.

Es bleibt spannend. In den nächsten Wochen wird der Landtag über den Hochwasserschutz im Binnenland diskutieren. Dann muss das Handlungskonzept, mit den höheren Mitteln versehen, auf den Weg gebracht werden. CDU und FDP werden der amtierenden Landesregierung genau auf die Finger schauen, damit auch alles wie geplant erledigt wird.