CDU Stadtverband Seesen

Neues Einzelhandelskonzept 2012 beschlossen

Die CDU/FDP-Gruppe traf sich in den Räumen der Wirtschaftsbetriebe Seesen. Es galt, die anstehende Sitzung des Verwaltungsausschusses vorzubereiten. Durch geänderte Rechtsprechung und neue Entwicklung an den Standorten, ist eine Aktualisierung des Einzelhandelskonzeptes erforderlich. Die Stadt Seesen ist Mittelzentrum und hat deshalb auch zukünftig diese Ansprüche zu erfüllen. Dazu gehört ein möglichst differenziertes Angebot.

Danach hat Seesen mittlerweile drei Einzelhandelslagen. Es ist die Innenstadt, der Bereich Frankfurter Straße und die Braunschweiger Straße.

Da nicht alle erforderlichen Ansiedlungen in der Innenstadt platziert werden können, müssen dafür weitere Möglichkeiten geschaffen werden. Dies kann aber nur neben der Innenstadt, in der Frankfurter Straße und Braunschweiger Straße gestattet werden. Bisher war es so, dass die Kernstadt eine wesentliche Funktion für die Versorgung übernommen hat. Einbezogen werden erstmals nun auch die Nahversorgungsstandorte in den Stadtteilen. Dies gilt für Münchehof und für Rhüden. Die Innenstadt genießt bei der Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben weiterhin Priorität.

Die Stadt hat Richtlinien für die Gewährung von Fördermitteln zur Stadtsanierung erlassen. Das ist die Instandsetzung von Gebäuden und der Rückbau im Sanierungsgebiet.  Dadurch wird die Möglichkeit für eine einheitliche Vorgabe geschaffen. Über die Gewährung von Fördermitteln entscheidet der Verwaltungsausschuss.

Die CDU/FDP-Gruppe freut sich, dass das Feuerwehrgerätehaus Rhüden eine Fassadensanierung  und das Sportheim Rhüden eine sanierte Dachfläche erhält. Dadurch werden nicht unerhebliche Mittel dem Handwerk zufließen. Alles Maßnahmen, die erst durch die erfreuliche Haushaltslage in Seesen machbar sind.

Ortsbürgermeisterin Irene Pülm wies darauf hin, dass in Rhüden das Baugebiet In der Marsch fast vollständig bebaut ist. Ein Endausbau wäre deshalb in der nächsten Zeit erforderlich.

Nach der Bürgerversammlung im Bürgerhaus liegen nun die Planungsziele für die Windkraft im gesamten Stadtgebiet vor.

Nach Aussage des Zweckverbandes Braunschweig gibt es im Verbandsgebiet zurzeit 20.000 ha Windpotentialflächen. Bis zum Ende des 2. bzw. 3. Quartals werden davon 8.000 ha als Windpotentialkulisse überprüft. Danach trifft die CDU/FDP-Gruppe zur Windkraft folgende Aussage:

-         Die CDU/FDP-Gruppe verschließt sich nicht den Möglichkeiten der Windkraft im Stadtgebiet.

-         Hierzu ist es erforderlich, dass die gesetzlichen Vorgaben von der Abstandsregelung bis zu der Regionalplanung beachtet werden.

-         Das Ergebnis der Entscheidungen des ZGB über geeignete Flächen ist abzuwarten.

-         Werden Windpotentialflächen vom ZGB vorgeschlagen, wird nach entsprechender Bürgerbeteiligung dazu eine polit. Bewertung erfolgen.

Wenig Verständnis ruft das Verhalten der SPD und Grünen im Goslarer Kreistag hervor. Haben doch diese erst kürzlich, gegen die Stimmen der CDU, neue Regeln für den Oberharz und den Harzrand gefordert. Danach soll die 5 km Abstandsgrenze zum Harz fallen und im jetzt windkraftfreien Harz Windräder ermöglicht werden. Wenn diese Meinung im ZGB umgesetzt werden sollte, müsste das gesamte Verfahren neu abgewickelt werden.